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Schalldämmung für Türen: effektiver Schutz vor Lärm

Inhalte dieses Artikels:

  1. Was ist Schall und wie wirkt er sich aus?
  2. Die rechtlichen Grundlagen des Schallschutzes
  3. Die CE-Kennzeichnung
  4. Die DIN-4109-Verordnung
  5. Die verschiedenen Schallschutzklassen
  6. Die VDI-Richtlinien
  7. Von Scheurich24.de empfohlene Schallschutztür

Türen mit Schalldämmung sind ein bewährtes Mittel, um Lärm einzudämmen. Diese funktionieren hierbei in zwei Richtungen: Zum einen lassen sie den Lärm nicht nach draußen dringen, etwa aus Maschinenräumen. Zum anderen halten sie unerwünschte Geräusche effektiv aus Gebäuden oder einzelnen Räumen fern. So erhöhen sie Ihre Lebensqualität in jedem Kontext erheblich. Denn dauerhafter Lärm verursacht Stress und kann sogar krank machen. Hierbei sind alle Bestandteile der Schallschutztür von großer Wichtigkeit: Hochwertige Bodendichtungen sorgen dafür, dass die Schallwellen nicht durch kleinste Öffnungen gelangen. Einzelne Bauteile, die schallgedämmt sind, verhindern effektiv, dass sich der Schall im Gebäude ausbreitet. Bei einer Schallschutztür handelt es sich also um eine schalldämmende Konstruktion, die im Zusammenspiel mit anderen ebenso verfahrenden Bauteilen für eine Schallreduzierung sorgt. Die hochwertigen Modelle der renommierten Marke Hörmann sind in verschiedenen Größen wählbar und erfüllen gleichzeitig die Kriterien der Sicherheitsklasse RC2.

Was ist Schall und wie wirkt er sich aus?

Schall wird durch schwingende Körper aller Art erzeugt und verbreitet sich meistens über die Luft, kann sich jedoch auch unter Wasser und Gegenstände ausbreiten. Wir nehmen Schallwellen also rund um die Uhr wahr. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unserem Gehör zwischendurch Erholungszeiten bieten: Dies erreichen Schallschutztüren optimal. Sie senken den Lärmpegel effektiv. Eine Schallschutztür ist also eine Funktionstür, die durch den Einsatz der passenden geprüften Türelemente zur Schallschutztür wird. Für diese Türelemente liegen Prüfzeugnisse des Herstellers vor, die im Anschluss entsprechend der Vorgaben der Hersteller verbaut werden müssen, um die volle Funktionsfähigkeit zu gewähren. So müssen zum Beispiel die Bodendichtungen und Bänder korrekt eingestellt werden und eine vollflächige Hinterfüllung der Zarge garantiert sein. Auch die Gegebenheiten des Gebäudes spielen eine Rolle: Finden Sie genau heraus, welche Wandanschlüsse vorhanden sind und welcher Schallschutz bei Decken und Böden zum Einsatz kommt.

Problematisch sind oftmals auch die sogenannten Schallnebenwege, wie Installationsdosen, Lüftungskanäle oder Schalter, durch die der Schall austreten kann. Wenn Sie die Schallschutztür in einem Raum mit Teppichboden anbringen, benötigen Sie eine spezielle Bodenschiene.

Die rechtlichen Grundlagen des Schallschutzes

Schallschutztüren unterliegen verschiedenen rechtlichen Bestimmungen: Nur wenn diese erfüllt sind, dürfen sie als Schallschutztür bezeichnet werden. Wichtige geltende Normen sind die CE-Kennzeichnung, die DIN 4109 sowie die Richtlinien VDI 4100 und VDI 3728 vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI).

Die CE-Kennzeichnung

Das CE-Kennzeichen drückt aus, dass die Schallschutztür die europäischen Richtlinien erfüllt und verschiedenen europäischen Normen unterliegt. Die europäische Norm DIN EN 717-1 regelt das Schalldämmmaß. Das berechnen Sie, indem Sie Rw und C addieren. Bei diesem Schalldämmmaß handelt es sich jedoch um einen Wert, der rein unter Laborbedingungen ermittelt wurde. Der auf diese Weise erhaltene Prüfwert wird mit RwP bezeichnet. Deshalb stellt das CE-Zeichen kein echtes Qualitätszeichen dar, da es lediglich Bauteile im Neuzustand überprüft. Das CE-Zeichen ist lediglich eine technische Empfehlung, die jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit beinhaltet.

Die DIN-4109-Verordnung

Die aktuelle Fassung der Schallschutznorm DIN 4109 stammt aus dem Jahr 2016/2017. Teil 1 definiert die Mindestanforderungen und die oben beschriebenen Schallschutzklassen genau. Teil 2 legt die rechnerischen Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen fest. Die DIN 4109 regelt den Schallschutz im Hochbau und charakterisiert alle Schalldämmwerte, die für das sogenannte betriebsfertige Türelement, bestehend aus Türblatt und Zarge, gelten. Das Schalldämmmaß wird in der Größe Rw,P ausgedrückt und bezieht sich auf das gesamte betriebsfertige Türelement in Kombination mit den angrenzenden Bauteilen. Das heißt konkret, dass sich das Schalldämmmaß an der verbauten Tür berechnet und nicht an der separaten Tür. Hierbei muss immer ein sogenanntes Vorhaltemaß mit einberechnet werden: Brauchen Sie in Ihrem Gebäude etwa ein Schalldämmmaß von 27 dB, benötigen Sie ein Türelement, das ein Schalldämmmaß von 32 dB erreicht. Die DIN 4109 regelt also genau, in welchen Bereichen Schallschutztüren verpflichtend sind. Dies gilt unter anderem für Arztpraxen, Schulen und Krankenhäuser.

Lärmschutzschild

Die verschiedenen Schallschutzklassen

Konfigurieren Sie Ihre Tür gemäß der verschiedenen Schallschutzklassen 1,2, 3 oder 4, die verschiedene Schalldämmwerte erzielen.

Bei der Schallschutzklasse 1 erreichen Sie ein Schalldämmmaß von 32 dB Rw, P. Diese Art von Schalldämmung hat sich für Türen in Treppenhäusern oder zur Abtrennung von privaten Arbeitsräumen bewährt.

Mit der Schallschutzklasse 2 wird ein Geräuschpegel von 37 dB Rw,P eingehalten. Diese Art von Schallschutztür wird standardmäßig in Schulen oder Bürogebäuden eingesetzt, ebenso wie in Beherbergungsstätten aller Art.

Für die höchste Schallschutzklasse, die Klasse 3, gilt ein Prüfwert von 42 dB Rw,P. Diese Türen kommen in Büros mit hohem Lärmvorkommen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder zur Abtrennung von Wohneinheiten, die direkt am Treppenhaus liegen, zum Einsatz.

Die VDI-Richtlinien

Die VDI-Richtlinie 3728 aus dem Jahr 2012 definiert die Kriterien zur Schalldämmung von Türen und Mobilwänden. Hierbei werden die einzelnen Komponenten wie Türblatt, Zarge und Dichtung im Hinblick auf ihre Schalldämmung untersucht. Die Tür wird gemäß dieser Richtlinie im eingebauten Zustand überprüft. Das heißt, das Schalldämmmaß der Tür-Wand-Kombination wird als Gesamtheit betrachtet.

Eine weitere Richtlinie, die VD 4100, behandelt den Luft- und Trittschallschutz für den privaten Bereich, und zwar innerhalb einer Wohneinheit oder zwischen verschiedenen Wohneinheiten, etwa in Mehrfamilienhäusern. Auch sie sieht die Tür nicht als einzelne Komponente, sondern bewertet ebenfalls die Kombination aus Tür und Wand.

Von Scheurich24.de empfohlene Schallschutztür

 

Bildnachweise: Adobe Stock - 204359694, Adobe Stock - 200055987

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