Bauproduktenverordnung (BauPVO) für Türen und Tore

Sehr geehrte Kunden,

ab dem 01.07.2013 gilt in der Europäischen Union die Bauproduktenverordnung (BauPVO). Ab Juli müssen alle Produkte, die in einer harmonisierten, europäischen Norm geregelt sind, CE-gekennzeichnet werden. Es ist nicht zulässig Produkte in Verkehr zu bringen, die den Anforderungen der harmonisierten EN nicht entsprechen. Zusätzlich zur CE-Kennzeichnung müssen die Produkte, die innerhalb des EU-Binnenmarktes bereitgestellt werden, eine Leistungserklärung (Declaration of Performance / DoP) nach neuer BauPVO aufweisen.

Im Bereich der Tore und Türen betrifft die CE-Kennzeichnung folgende Teckentrup-Produkte:

Tore ohne Feuerschutzanforderungen nach EN 13241-1
• Garagen-Schwingtore
• Garagen-Sectionaltore
• Industrie-Sectionaltore
• Rolltore- und -gitter
• Falttore
• Mehrzweckschiebetore

Außentüren nach EN 14351-1
• Mehrzwecktüren

Wir werden der Dokumentation, die unseren Produkten beiliegt, die entsprechende Leistungserklärung mit den wesentlichen Merkmalen der Leistungseigenschaften beilegen.

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